Effektives Vollstreckungsmanagement!
Sachaufklärung
Produkte Seit dem 01.01.2013 schafft das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung Vollstreckungsbehörden neue Möglichkeiten im Umgang mit zahlungsunwilligen Schuldnern. Die Informationsbeschaffung über das Schuldnervermögen wird vereinfacht – und rückt im Vollstreckungsmanagement an erste Stelle vor alle anderen Maßnahmen. Schuldnern droht nun zeitnah die Abnahme der Vermögensauskunft und bei fortdauernder Zahlungsunwilligkeit die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis.   Manuelle Suche oder automatisierte Recherche im Vollstreckungsportal? Die manuelle Suche von Personen¹ im Vermögens- sowie Schuldnerverzeichnis ist zeitaufwändig – da aus datenschutzrechtlichen Aspekten nur bei Übereinstimmung von eingegebenen und im Verzeichnis hinterlegten Daten ein Treffer erzielt wird. Außerdem kann immer nur eine Person im Vermögens- oder im Schuldnerverzeichnis gesucht werden. Informieren Sie sich in unserer Video-Dokumentation über die einzelnen Arbeitsschritte. ¹ Person: natürliche oder juristische Personen
Video-Dokumentation manuelles und automatisches Arbeiten im Vollstreckungsportal
Video Recherche Vollstreckungsportal
Video Eintragung ins Vollstreckungsportal
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